Dieter Bambauer
In einem PPP profitieren die Akteure vom Wissen und der Erfahrung der Partner – eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Projekte.
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Am 8. April 2015 hatte die PUK-GNW die Ergebnisse ihrer Untersuchung zur Organisation und Führung des damaligen Gesundheitsnetzes Wallis (GNW), das heutige Spital Wallis, sowie zur Rolle des Gesundheitsdepartements und der Dienststelle für Gesundheitswesen als Aufsichtsbehörden veröffentlicht. In ihrem Bericht hatte sie 18 Empfehlungen zuhanden der Kantonsbehörden abgegeben.
Nach zwanzigmonatiger Arbeit hat das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur diesen Empfehlungen Folge geleistet. Bei einigen Dossiers hatte er auf die Fachkenntnisse externer Experten zurückgegriffen. So wurde die Organisation des Spital Wallis von Dr. Andreas Wenger, vom Consulting-Unternehmen Transforma AG, analysiert. Auf der Grundlage seiner Arbeiten hat der Staatsrat die Eigentümerstrategie für das Spital Wallis angenommen, teilt der Kanton in einem Schreiben mit. Mit dieser Strategie will er die Mittel, die ihm zur Gewährleistung der Aufsicht über das Spital Wallis zur Verfügung stehen, optimieren, indem beispielsweise eine jährliche Versammlung zwischen der Regierung und dem Spital Wallis eingeführt wird. Ebenso klärt er darin die Verantwortlichkeiten des Verwaltungsrates des Spital Wallis, vor allem was das Risiko- und Krisenmanagement anbelangt.
Die Zweckmässigkeit einer öffentlich-privaten Partnerschaft im Kardiologiebereich wurde von Olivier Girardin, vom Unternehmen HPartner sowie von Prof. Yves Cottin vom Universitätsspital von Dijon evaluiert. Gestützt auf diese Berichte hat sich der Staatsrat zugunsten einer Partnerschaft ausgesprochen und daraufhin das Spital Wallis und die Clinique de Valère aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Parallel dazu hat der Staatsrat Prof. Olivier Glassey vom Hochschulinstitut für öffentliche Verwaltung (IDHEAP) gebeten, die Führung des Walliser Gesundheitsobservatoriums (WGO) zu analysieren. Mit der Verordnungsrevision, die am 1. Januar 2017 in Kraft treten wird, wird das WGO vom Kanton unabhängig werden. Die von der Regierung delegierten Tätigkeiten werden Gegenstand eines spezifischen Leistungsauftrags sein.
Als Reaktion auf die Empfehlungen der PUK-GNW hat der Kanton ausserdem verschiedene Berichte erstellt, namentlich über die Rolle der kantonalen Aufsichtskommissionen, die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die Investitionsfinanzierung im Spital Wallis sowie die Aufsicht über die Krankenanstalten. Die gefällten Entscheide stärken das Spital Wallis, indem sie das Spitalsystem stabilisieren und die Beziehungen zwischen dem Spital Wallis und dem Staat als Aufsichts-, Planungs- und Finanzierungsbehörde, aber auch als Eigentümer des Spitals, wieder ins Gleichgewicht bringen. Diese Entscheide werden vom Parlament in der Februarsession 2017 behandelt werden.
Quelle: www.1815.ch | Autor: pd/noa | Datum: 20. Dezember 2016 |
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