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Nun sollen Private den Frohberg in Stäfa übernehmen

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Die Gemeinde Stäfa will das Ausflugsrestaurant Frohberg einer Aktiengesellschaft anvertrauen. Damit diese die Beiz rentabel betreiben kann, muss die öffentliche Hand aber finanzielle Zugeständnisse machen.

von Michael Wenzler, Zürichsee-Zeitung

Die Gemeinde Stäfa soll nicht selber einen Gastronomiebetrieb führen – das war schon klar, als sie 2009 das Ausflugsrestaurant Frohberg für rund 3,6 Millionen Franken kaufte und verpachtete. Ein Schreckensszenario mochten damals viele Stimmberechtigte im Kopf gehabt haben, als sie den Kauf genehmigten: Es war die Zeit, als weitum bekannte Restaurants wie die Luft in Meilen zu Wohnzwecken an Private verkauft und geschlossen wurden.

Die Gemeinde Stäfa wollte dafür sorgen, dass dem Frohberg nicht dasselbe Schicksal widerfährt und die öffentliche Nutzung auf der Geländekuppe über dem Dorf bestehen bleibt. Bewirtschaften sollen den Frohberg aber Private. Zu diesem Zweck hat sich eigens der Verein Pro Restaurant Frohberg gegründet. Er hat sich auf die Suche nach Aktionären gemacht und soll das Restaurant im Baurecht von der Gemeinde übernehmen. Darüber stimmen die Stäfner am 21. Mai an der Urne ab.

Nun sind auch die Eckwerte des Baurechtsvertrags bekannt. Der Verein, der sich in eine Aktiengesellschaft umwandeln wird, soll den Frohberg für 60 Jahre übernehmen. Allerdings gehen nicht die gesamten 13 000 Quadratmeter des Areals in seinen Besitz über, sondern nur die beiden Gebäude samt Umschwung, rund 3400 Quadratmeter. Das restliche Gebiet in der Landwirtschaftszone bleibt bei der Gemeinde, die es grösstenteils an einen Landwirt verpachtet hat.

Am Anfang gibts kein Geld

Die Gemeinde wird von der Aktiengesellschaft einen Baurechtszins erhalten – allerdings nicht von Anfang an. «Um dem Investor finanziell den Einstieg zu erleichtern, verzichten wir die ersten fünf Jahre auf einen Zins», sagt Hochbauvorstand Andreas Utz (GLP). Danach wird der Zins in Fünfjahresschritten gestaffelt erhöht. Nach 20 Jahren erreicht er dann seine volle Höhe. Grundlage ist der Zinssatz der 10-jährigen Bundesobligationen zuzüglich 0,5 Prozent, mindestens aber 0,5 Prozent. Berechnet wird er vom vereinbarten Landwert. Auch diesen hat der Gemeinderat tiefer veranschlagt, als er es müsste. Statt mit den realen Verkehrswert von 1400 Franken nimmt er als Grundlage 600 Franken pro Quadratmeter für die Berechnung.

Dank diesen Zugeständnissen wird die Frohberg-AG hochgerechnet auf die 60-jährige Baurechtszeit nur 2,4 statt 7,1 Millionen Franken Zins bezahlen. Anders gesagt: Der Gemeinde verzichtet in den nächsten Jahrzehnten freiwillig auf 4,7 Millionen Franken. «Das lohnt sich für die Gemeinde trotzdem, weil der Frohberg dank dieser Lösung weiterhin öffentlich genutzt wird», sagt Utz.

340 Geldgeber aus der Region

Für die künftige Betreiberin ist dies nicht die einzige Starthilfe: Der Gemeinderat will auch 300 000 Franken an die rund 4 Millionen Franken teure Sanierung des Restaurants beisteuern, sich mit maximal 500 000 Franken am Aktienkapital beteiligen und mit einer Million Franken für die neue AG bürgen. Auch darüber stimmen die Stäfner in der Vorlage vom 21. Mai ab. Die Bürgschaft soll dazu beitragen, dass die neue Gesellschaft einfacher Fremdkapital für die Sanierung aufnehmen kann.

Zusammengenommen betragen die finanziellen Leistungen der Gemeinde gut 6,5 Millionen Franken, auch wenn es sich dabei hauptsächlich um indirekte Beiträge und nicht um direkte Geldzahlungen geht.

Allerdings bringt nicht nur die Gemeinde, sondern auch der Verein Pro Frohberg Geld mit. In den vergangenen vier Jahren hat er Aktionäre und Sponsoren gesucht und mittlerweile rund 800 000 Franken zusammen, wie Vizepräsident Theo Wirth sagt. Er hat Zusicherungen von 340 Personen und Organisationen. 217 stammen aus Stäfa, 44 aus Hombrechtikon.

Aber auch in den umliegenden Gemeinden Oetwil, Männedorf, Meilen und Herrliberg fanden sich Geldgeber. «Das freut uns, weil es zeigt, dass der Frohberg über unsere Gemeinde hinaus Bedeutung hat», sagt Wirth. Für die Investitionen brauche es aber noch weiteres Kapital. Der Verein glaube und hoffe, dass sich noch weitere Investoren finden lassen, wenn beim einem Ja zum Baurechtsvertrag das Projekt realisiert werden kann.

Eine Aktie für das Volk

Der Verein spricht von einer «Volksaktie». Auf grossen Gewinn hoffen dürfen die Inhaber dabei nicht. «Das Restaurant wird nie eine Goldgrube sein», sagt Wirth. «Aber dank den Bestimmungen im Baurechtsvertrag werden wir es nach einer gewissen Anfangszeit wirtschaftlich und erfolgreich betreiben können.» Seinen Teil am Erfolg wird auch der künftige Pächter beitragen. Zurzeit wirtet auf dem Frohberg die Beetz Gastronomie GmbH. Wer dies nach dem Umbau und der Sanierung sein wird, ist noch offen.

Der Gemeinderat sieht keine sinnvollen Alternativen zur Abgabe des Frohbergs im Baurecht. Das Restaurant selber zu sanieren käme zu teuer, sagt Utz. Und es stattdessen abzureissen oder die öffentliche Nutzung zugunsten von Wohnungen aufzugeben, sei nicht im Sinn des Beschlusses, den die Stäfner vor acht Jahren gefällt hätten.

Kritische Stimmen hatten schon gefordert, man solle doch den Frohberg einfach ohne Sanierung weiter betreiben wie bisher. «Das geht nicht», sagt der Hochbauvorstand. Das Restaurant habe aufgrund seiner veralteten Infrastruktur nur noch eine befristete Genehmigung der Lebensmittelpolizei, den Betrieb weiterzuführen. So hoffen der Gemeinderat und der Verein, dass das Restaurant mit diesem finanziellen Kraftakt nun in eine sicher Zukunft geführt wird.

Gemeinde büsst ihren Einfluss nicht komplett ein

Mit der Abgabe im Baurecht wird die neu gegründete Aktiengesellschaft das Restaurant Frohberg auf eigene Kosten sanieren und ausbauen. Die Vorbereitungen der Gründung der AG sind bereits im Gange. So stellt sich der Stäfner Walter Egli als zukünftiger VR-Präsident zur Verfügung. Massgebend für die Sanierung ist das Richtprojekt des Zürcher Architekten Peter Moor, das aus einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist. Dieses wiederum basiert auf dem Gestaltungsplan für den Frohberg, der sich in der Landwirtschaftszone befindet und deshalb nur unter bestimmten Auflagen umgebaut werden darf. Die Gemeindeversammlung hat dem Gestaltungsplan im vergangenen Jahr zugestimmt.

Über den genauen Wortlaut des Baurechtvertrags werden die Stäfner am 21. Mai nicht abstimmen. Sie befinden lediglich über die zentralen Eckwerte. Mit einem Ja an der Urne ermächtigen sie den Gemeinderat, den Vertrag im Detail auszuarbeiten. Auch nach der Abgabe im Baurecht soll die Gemeinde Einfluss darauf haben, was auf dem Frohberg geschieht. Sie erhält Anrecht auf einen Sitz im Verwaltungsrat. Erzielt das Restaurant einen Gewinn, wäre die Gemeinde zudem daran beteiligt. Das finanzielle Risiko für den Betrieb trägt hingegen die AG. Die Rechnungsprüfungskommission hat die Vorlage begutachtet und empfiehlt ein Ja. 

Quelle: www.zsz.chAutor: Michael WenzlerDatum: 21. April 2017

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