Jacky Gillmann

Il PPP richiede riflessioni che vanno oltre la pura e semplice edificazione; ciò si rivela vantaggioso per tutte le parti coinvolte.

Littérature spécialisée suisse

Die Bewertung von Kooperationen zwischen Staat und Privaten in der staatstheoretischen Diskussion der Schweiz

Autor: Andreas Abegg
Sammelband: Jan Ziekow (Hrsg.): Wandel der Staatlichkeit und wieder zurück? Die Einbeziehung Privater in die Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Public Private Partnership) in/nach der Weltwirtschaftskrise, Nomos 2011
Seiten: 23

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Die schweizerische Staatslehre wird also geprägt von einem absoluten Verständnis von Volkssouveränität. Die Multitüde der Gesellschaft findet ihre Einheit im Staatsvolk, das über die gesamte Macht zur Einheits- und Wohlstandsbildung verfugt und in der schweizerischen Ausprägung auch direkt für Sachentscheide verantwortlich ist. Ganz im Sinne der französischen Revolution wird die Legitimationsform der absolutistischen Allmacht von „l'etat, c'est moi" zu „l'etat, c'est nous" verschoben respektive bei gleich bleibender Form vervielfacht. Dabei verfugt dieser Souverän selbst über das Recht. Verkörpert wird dieses Verhältnis im Legalitätsprinzip, womit alle Rechtsmacht auf eine Willensentscheidung des Volkssouveräns zurückbezogen werden kann und muss. Ein derart absoluter Souverän verhandelt im Grundsatz nicht über seine Bedürfnisse; Kooperationen zwischen Staat und Privaten stehen im Konflikt mit diesem Souveränitätsgedanken. Da aber der schweizerische Souverän auch über seine eigene Souveränität verfügen kann, funktioniert das Legalitätsprinzip als Kollisionsmechanismus; es versöhnt die Prinzipien der Volkssouveränität mit dem Bedürfnis der Verwaltung, sich aus der strikten Umklammerung des Gesetzgebers zu lösen, z.B. mittels Kooperationen.

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