Urs Gasche

Les PPP permettent des solutions économiques durables.

PPP-Projets en Suisse

Seniorenzentrum Bubenholz Opfikon

Die Stadt Opfikon und die Tertianum AG erstellen ein Seniorenzentrum mit 54 Pflegeplätzen und 48 Alterswohnungen.

Projekt-Name

Seniorenzentrum Bubenholz Opfikon

Öffentlicher Auftraggeber

Stadt Opfikon

Beteiligte bzw. mögliche Partner Public

Stadt Opfikon

Beteiligte bzw. mögliche Partner Private

Tertianum AG

Vertragsdauer der Projektgesellschaft mit der öffentlichen Hand

Nach Betriebseröffnung (mutmasslich Beginn 2011), Laufzeit 33 Jahre

PPP-Typus

Investition und Betrieb ausschliesslich durch Privaten, öffentliche Hand deckt gewisses Leerstandsrisiko der Pflegebetten für eine befristete Zeit. Einflussnahme der öffentlichen Hand mittels Jahreskontrakt.

Vorhaben

Erstellung eines Zentrums mit 54 Pflegeplätzen und 54 Alterswohnungen, einer Tiefgarage mit 39 Parkplatzen und eines öffentlichen Restaurants mit rund 70 Sitzplätzen. Zusätzlich Bibliothek, Fitness-Raum, Internetraum und weitere Räume für weitere Dienste.

Eignungstest und Wirtschaftlichkeitsvergleich erstellt?

Benchmark betreffend Pflegetarifen im Einzugsgebiet gemacht und daraus die Wirtschaftlichkeit ermittelt.

Art und Beschreibung Beschaffungsverfahren

Im Rahmen des Prozesses wurde ein Studienauftrag mit mehreren Architekturbüros durchgeführt. Die Sieger wurden mit der Projektierung des Seniorenzentrums beauftragt.

Termine

Planungsbeginn:
Mai 2007 (Beginn Studienauftrag)
 
Meilensteine Bauphase:
Auflage Baugesuch: 09.07.2009
Baustart: Anfang 2010
 
Meilensteine politischer Prozess:
Genehmigung Leistungsvereinbarung (inkl. Abgel-tungsmodus) durch Gemeinderat am 07.07.2008
Bewilligung Landverkauf der Stadt Opfikon an die Tertianum AG durch den Gemeinderat am 07.07.2008
Genehmigung Gestaltungsplan durch den Gemeinderat Anfang Dezember 2008
 
Inbetriebnahme geplant: 2011

Finanzielle Kennzahlen

Bauvolumen ca. 36 Mio, Leerstandsgarantie während der Anlaufphase, d.h. ab Betriebseröffnung 4 Jahre, gesamthaft max. 3 Mio.; danach jährlich max. Fr. 300'000 für 10 Jahre.

Zuständigkeit und Form der Bewilligung

Leistungsvereinbarung und Landhandel: Genehmigung durch Gemeinderat
Privater Gestaltungsplan: Genehmigung durch Gemeinderat und Baudirektion Kanton Zürich
Baubewilligungsverfahren (Stadt und Kanton)

Aktueller Stand / Stand politischer Prozess

Juli 2008 Gemeinderat-Abstimmung über Leistungsvereinbarung und Landhandel.
Privater Gestaltungsplan wurde vom Stadtrat am 13. Mai 2008 zuhanden des Einwendungsverfahren verabschiedet (Einwendungsverfahren läuft seit dem 16.5.2008)

Zuständige Verwaltungsstelle

Sozialabteilung zusammen mit Finanzabteilung, Bauamt

Projektleiter/in

Andrea Pulch (Bauamt)

Stand

4. August 2009

Partners

Partner Public: Stadt Opfikon
Partner Privat: Tertianum AG

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