Prof. Dr. A. Lienhard

Die kooperative Aufgabenerfüllung lässt sich auch verfassungs- rechtlich legitimieren.

Wer ist Mitglied beim Verein?

Mitglieder des Vereins sind neben der Eidgenossenschaft auch erste Kantone, Städte und Gemeinden sowie öffentlich-rechtliche Anstalten, Organisationen, Verbände, Firmen und Firmengruppen wie auch Privatpersonen, die sich aktiv mit PPP und/oder deren Entwicklung in der Schweiz engagieren.