Dr. Urs Bolz
PPP begünstigt nachhaltige Lösungen in öffentlichen Infrastrukturen.
PPP hat in der Schweiz noch nicht einen etwa mit Deutschland vergleichbaren Verbreitungsgrad gefunden. Entsprechend gibt es weder grössere gesetzgeberische Normierungen noch eine wesentliche Rechtssprechung. Zudem werden solche Projekte hierzulande oft im Schiedsgerichtverfahren geklärt. Aus diesem Grund ist die Rechtsprechung zu PPP noch spärlich. Ein Bundesgerichtsentscheid ist jedoch 2C_116/2007 /aka bzw. 2C_396/2007/aka, Urteil vom 10. Oktober 2007.