Dr. Urs Bolz
PPP begünstigt nachhaltige Lösungen in öffentlichen Infrastrukturen.
Stellungnahme des Vereins PPP Schweiz zum Vorentwurf vom 30. Mai 2008
Das öffentliche Beschaffungswesen stellt ein Thema dar, mit welchem sich Experten und Fachgruppen des Vereins PPP Schweiz intensiv befassen. Die beschaffungsrechtlichen Grundlagen im Rahmen der Eignungsprüfung eines PPP-Projekts stellen einen entscheidenden Erfolgsfaktor für PPP dar - entsprechend soll das Beschaffungsrecht eine erfolgreiche Lancierung und Abwicklung eines PPP-Projekts nicht in Frage stellen oder gefährden.
Die vollständige Stellungnahme kann untenstehendem Attachment entnommen werden.
Auszüge aus der Stellungnahme:
Der Verein für ein Kompetenznetzwerk Public Private Partnership in der Schweiz (Verein PPP Schweiz; in der Folge als Verein bezeichnet) leistet einen Beitrag zur Förderung und Umsetzung von PPP in der Schweiz und kann dazu auch Impulse für Gesetzgebung und Stellungnahmen in Vernehmlassungen abgeben (Art. 1 und 2 Vereinsstatuten; www.pppschweiz.ch).
Das öffentliche Beschaffungswesen stellt ein Thema dar, mit welchem sich Experten und Fachgruppen des Vereins PPP Schweiz intensiv befassen. Die beschaffungsrechtlichen Grundlagen im Rahmen der Eignungsprüfung eines PPP-Projekts stellen einen entscheidenden Erfolgsfaktor für PPP dar. Das Interesse des Vereins an beschaffungsrechtlichen Themen ist unmittelbar mit den Zielsetzungen des Vereins verknüpft.
Grundsätzlich besteht ein Anliegen des Vereins darin, in der Schweiz PPP-Projekten zum Durchbruch zu verhelfen. Für den Entscheid eines Engagements eines privaten Investors an einem PPP-Vorhaben spielen die beschaffungsrechtlichen und namentlich die verfahrensrechtlichen Bestimmungen oftmals eine entscheidende Rolle, ob ein PPP-Projekt überhaupt positiv beurteilt wird. Das Beschaffungsrecht soll eine erfolgreiche Lancierung und Abwicklung eines PPP-Projekts nicht in Frage stellen oder gefährden.
Es wird an dieser Stelle auch auf die Studie des Vereins zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf, namentlich im Beschaffungsrecht verwiesen.
Daher unterstützt der Verein sämtliche Bestrebungen im Revisionsverfahren des Beschaffungsrechts, welche namentlich beitragen zur
Die Vernehmlassungsstellungnahme des Vereins wird auf die zentrale Frage fokussiert, welche Bestimmungen des total revidierten Beschaffungsrechts PPP unterstützen und fördern beziehungsweise welche Bestimmungen diese Zielsetzungen in Frage stellen oder gefährden können.
In diesem Sinne werden auch die Eingaben von Kantonen, Verbände und weiteren Organisationen unterstützt, welche in ihren Stellungnahmen die Stossrichtungen des Vereins vertreten.
Die Ausführungsbestimmungen (Verordnung BöB) bildet nicht Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage. Der Verein beantragt, dass diese Verordnung ebenfalls so rasch als möglich in die Vernehmlassung geschickt wird. Insbesondere werden in der Verordnung gemäss Ankündigung im erläuternden Bericht zentrale inhaltliche Themen und wesentliche Verfahrensfragen behandelt, welche für PPP-Projekte auf jeden Fall von erheblicher Bedeutung sein können.
3. Allgemeine Bemerkungen zur Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision BöB
3.1. Vorbemerkungen3.2. Hinweise zu den einzelnen Abschnitten des erläuternden Berichts
4. Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen des VE BöB
| Autoren: | Verein PPP Schweiz |
| Quellen: | - |