Dr. Urs Bolz
PPP begünstigt nachhaltige Lösungen in öffentlichen Infrastrukturen.
Damit Verwaltungsstellen die Handlungssicherheit erhöhen sowie den PPP-Beschaffungsprozess beschleunigen können, hat das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfahlen vorliegenden Leitfaden zum Wirtschaftlichkeitsvergleich im Hochbau erarbeitet.
Auszüge aus dem im Anhang downloadbaren Dokument:
Ziel des Leitfadens für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich ist es, eine Grundlage für eine nachvollziehbare, transparente und belastbare Entscheidung hinsichtlich der Vorteilhaftigkeit der untersuchten privatwirtschaftlichen Modelle und Angebote gegenüber der öffentlichen Eigenerstellung zu geben.
Der Leitfaden soll bei Projekten im öffentlichen Hochbau als Standardisierungshilfe konkrete Handlungsanleitungen für die Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs der folgenden Realisierungsvarianten geben:
Es werden die wesentlichen theoretischen und praktischen Grundlagen und Aspekte für die Durchführung des Wirtschaftlichkeitsvergleichs und seine Bedeutung im Beschaffungsprozess bis zum Zuschlag dargestellt.
Der Leitfaden gliedert sich in neun Kapitel und sechs Anhänge u.a. zu den Themen PPP-Ansatz, Wirtschaftlichkeitsvergleich, „Public Sector Comparator“, Basiskosten, Risikobetrachtung und „PPP-Referenzprojekt“. Aufgrund der Komplexität des Themas werden die Sachverhalte im Verlauf des Leitfadens zunehmend vertieft und weitergehend erläutert. Eine allgemeine Checkliste der bei der Durchführung und Überprüfung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zu betrachtenden wesentlichen Aspekte (Anhang F) bildet den Abschluss.
Der Leitfaden macht sich die Sicht des öffentlichen Auftraggebers auf kommunaler Ebene bzw. Landesebene zu eigen und soll als unverbindliche Handlungsempfehlung auch Orientierungshilfe für Projektverantwortliche, Berater und Aufsichtsbehörden sein. Dennoch kann der Leitfaden im Zusammenhang mit einem Projekt eine kompetente und projektspezifische Beratung nicht ersetzen.
Die Notwendigkeit von Wirtschaftlichkeitsvergleichen bei öffentlichen Investitionsmaßnahmen ergibt sich aus den Haushaltsvorschriften für Bund, Länder und Kommunen, welche den öffentlichen Auftraggeber zur wirtschaftlichen Haushaltführung und Sparsamkeit verpflichten (in NRW: § 7 LHO; § 10 III GemHVO).
Der im Leitfaden behandelte Wirtschaftlichkeitsvergleich (Prognose und Nachweis) bezieht sich auf die Bewertung alternativer Realisierungsvarianten eines in seinen Grundzügen bereits definierten öffentlichen Hochbauprojektes.
Dabei wird unterstellt, dass der Nutzen, die Notwendigkeit und die grundsätzliche Finanzierbarkeit des Projektes vom öffentlichen Auftraggeber im Vorfeld bereits geprüft und positiv entschieden worden sind. Ebenso ist eine PPP-Lösung für das Vorhaben bereits einer qualitativen Eignungsüberprüfung unterzogen worden.
Der Wirtschaftlichkeitsvergleich soll die Gesamtkosten eines in Eigenregie durchgeführten und finanzierten Projektes den Gesamtkosten eines PPP-Projektes gegenüberstellen. Dies geschieht jeweils bezogen auf eine einheitliche Leistungsbeschreibung und einen einheitlichen Betrachtungszeitraum. Ein von dem öffentlichen Auftraggeber definierter Output (hier die einheitliche Leistungsbeschreibung) ist mit minimalem Ressourceneinsatz zu erzielen. Diejenige Beschaffungsvariante, welche einen definierten Leistungsstandard mit den geringeren Gesamtkosten ermöglicht, ist die vorteilhaftere und effizientere.
Da sich im Rahmen der bekannten Mietkauf-, Leasing-, Forfaitierungsmodelle etc. aufgrund des fehlenden Lebenszyklusansatzes keine signifikanten Spielräume für eine an wirtschaftlichen Gesichtspunkten orientierte Risikoverteilung und für die Realisierung von Effizienzvorteilen ergeben, stehen den Konditionen eines Kommunalkredites typischerweise nur die höheren Kosten der privaten Finanzierung gegenüber. Im Gegensatz dazu können bei PPP-Projekten der Finanzierungskostennachteil durch die Kostenvorteile eines sachgerechten Risikotransfers und durch Kosteneinsparungen insbesondere im betrieblichen Bereich überkompensiert werden.
Dieser Leitfaden soll helfen, sowohl im Stadium einer Machbarkeitsuntersuchung (im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprognose) als auch vor einer PPP-Vertragsunterzeichnung (im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsnachweises) belastbare Aussagen über die Wirtschaftlichkeit eines PPP-Projektes zu treffen und damit eine entsprechende Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers vorzubereiten.
| Autoren: | Kai-Uwe Horn |
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