Dr. Urs Bolz
PPP begünstigt nachhaltige Lösungen in öffentlichen Infrastrukturen.
von PPP-Projekten im Hochbau
Dieser Leitfaden wurde gemeinsam von der PPP-Task Force des Finanzministeriums und dem Innenministerium unter Beteiligung der Bezirksregierungen erarbeitet. Der so genannte „Plausibilitätscheck“ stellt die kommunalausichtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von PPP-Projekten dar und formuliert Standards für die Durchführung und Prüfung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei PPP-Projekten.
Public Private Partnership (PPP) ist ein neues Finanzierungs- und Organisationsmodell zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, welches in NRW zunehmend Anwendung bei öffentlichen Hochbau- und Infrastrukturmaßnahmen findet. Die Komplexität und der innovative Charakter von PPP-Verträgen stellen besondere Anforderungen an die Analyse der Wirtschaftlichkeit der Projektrealisierung und die Prüfungspflichten der Kommunalaufsicht. Diese Anleitung soll die Kommunalaufsichten bei der Einschätzung bzw. Prüfung von Public Private Partnership-Projekten unterstützen.
Der Leitfaden ist in vier Kapitel gegliedert. Im ersten Kapitel wird der Inhalt und das Ziel dieses Leitfadens vorgestellt. Daran anschließend sind im zweiten Kapitel relevante grundsätzliche Informationen zu Public Private Partnership enthalten, die den Einstieg in die Thematik erleichtern und Zusammenhänge aufzeigen sollen.
Im dritten Kapitel werden die Aufgaben der Kommunalaufsicht im Zusammenhang mit PPP-Projekten erläutert. Es werden Vorschläge zur Einbindung der Kommunalaufsicht in den Beschaffungsprozess gemacht, wobei zwischen Informationsgesprächen und der verbindlichen Plausibilitätsprüfung unterschieden wird.
Das vierte Kapitel widmet sich der Plausibilitätsprüfung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Zur Unterstützung der praktischen Anwendung werden Checklisten zur Verfügung gestellt, welche die wesentlichen Prüfkriterien zur Untersuchung der Plausibilität des PPP-Vertragswerkes, dessen Finanzierung und insbesondere der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beinhalten.
Neben den Prüfkriterien, die besagen, was geprüft werden sollte, enthält die Checkliste zur Plausibilitätsprüfung Verweise zu den einzelnen Prüfungsaspekten. Dort wird darauf eingegangen, wie vorgegangen werden kann. Es sind sowohl zusätzliche Informationen zum konkreten Prüfungsinhalt der einzelnen Untersuchungskriterien, als auch Anhaltspunkte und Vorschläge zu deren Einschätzung enthalten.
Der PPP-Prozess kann aus Sicht der öffentlichen Hand unter Betrachtung des gesamten Lebenszyklus eines Projektes in die folgenden fünf Phasen gegliedert werden:
Phase I: Bedarfsfeststellung, Maßnahmenidentifizierung und Finanzierbarkeit
Phase II: Vorbereitung und Konzeption
Phase III: Ausschreibung und Vergabe
Phase IV: Implementierung und Vertragscontrolling
Phase V: Verwertung
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzieht die Phasen I bis V des PPP-Prozesses. In der folgenden Übersicht werden die einzelnen Schritte der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in den Gesamtprozess eingeordnet. Sie werden durch die farbliche Hervorhebung markiert. Dabei wird deutlich, dass die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fortlaufend verfeinert und konkretisiert wird. In Kapitel 3.4 wird darauf eingegangen, welche Aufgaben und Pflichten sich für die Kommunen und Kommunalaufsichten innerhalb der einzelnen Stufen der Untersuchung der Wirtschaftlichkeit ergeben können.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist ein Verfahren zur Beurteilung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit alternativer Beschaffungsvarianten gegenüber der konventionellen Beschaffung. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Oberbegriff umfasst die Feststellung der Maßnahmenwirtschaftlichkeit, den PPP-Eignungstest, die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Der PPP-Eignungstest ist ein Verfahren zur qualitativen Überprüfung der grundsätzlichen Eignung des Vorhabens für eine Realisierung als Public Private Partnership.
Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung umfasst die Ermittlung der bevorzugten Beschaffungsvariante vor Eröffnung des Vergabeverfahrens. Mit der abschließenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung wird die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des PPP-Angebotes des bevorzugten Bieters gegenüber dem konventionellen Vergleichswert (PSC) ermittelt.
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| Autoren: | Dirk Daube, Hans Wilhelm Alfen |
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