Prof. Dr. A. Lienhard

Die kooperative Aufgabenerfüllung lässt sich auch verfassungs- rechtlich legitimieren.

PPP-News

Zukunft öffentlicher Krankenhäuser gestärkt

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Finanzierungs- und Sicherheitenmodell für Partnerschaften im Gesundheitswesen entwickelt

35 Prozent der öffentlichen Krankenhäuser in Deutschland wurden in den letzten 23 Jahren geschlossen oder privatisiert. Für die verbliebenen Krankenhäuser (knapp 30 Prozent) kann mit Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) eine wirtschaftliche und qualitätsorientierte Zukunft gestaltet werden. Für die rechtssichere Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit einem privaten Partner hat die ÖPP Deutschland AG jetzt ein marktgängiges Finanzierungs- und Sicherheitenmodell vorgelegt.

Medienmitteilung der ÖPP Deutschland AG vom 9. April 2014

Das „Finanzierungs- und Sicherheitenkonzept für ÖPP im Gesundheitswesen“ bietet eine hilfreiche Orientierung bei der zukünftigen wirtschaftlichen Strukturierung von ÖPP-Projekten für öffentliche Krankenhäuser. Rechtssicher geprüft ist es außerdem mit den jeweils in den Bundesländern geltenden Modellen zur Krankenhausfinanzierung anwendbar. Öffentlich-Private Partnerschaften sind eine Beschaffungsvariante, die Ressourcen und Know-how des privaten Partners zugänglich macht und mit der Projekte deutlich beschleunigt realisiert werden. Der technische und infrastrukturelle Betrieb des Krankenhauses wird dabei vom privaten Partner übernommen, die öffentliche Hand bleibt weiterhin für die stationäre Krankenversorgung verantwortlich.

Da 70 Prozent der öffentlichen Krankenhausträger als insolvenzfähige Einrichtung organisiert sind, müssen bei geplanten ÖPP-Projekten mit den privaten Partnern Sicherheiten- und Finanzierungsstrukturen vereinbart werden. Diese sollen die Partnerschaft für die öffentliche Hand wirtschaftlich und für die Privatwirtschaft marktgängig gestalten. Sie gelten beispielsweise für Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Universitätsklinika) oder auch (gemeinnützige) Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit beschränkter Haftung (insbesondere im kommunalen Bereich) bzw. – in seltenen Fällen – Aktiengesellschaften).

Der steigende Kostendruck durch gesetzliche Reglementierungen, das Überangebot an Krankenhausbetten und die Einführung der Fallpauschalen führen bei vielen öffentlichen Krankenhäusern zu einem defizitären Betrieb. In der Folge werden Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft an private Klinikbetreiber verkauft. Lag deren Anteil im Jahr 1991 noch bei 14,8 Prozent aller Krankenhäuser, stieg er bis 2012 bereits auf 34,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil öffentlicher Krankenhäuser von 46 Prozent auf 29,8 Prozent zurückgegangen.

Der Anspruch an die öffentlichen Krankenhäuser besteht jedoch nach wie vor, qualitativ hochwertige Leistungen der Gesundheitsversorgung anzubieten und gleichzeitig wirtschaftlich rentabel zu arbeiten. Um dies zu erreichen, müssen sie ihr Leistungsportfolio überarbeiten sowie Behandlungspfade und interne Abläufe optimieren. Diese Umstrukturierungen führen oft auch zu notwendigen Veränderungen in der Gebäudestruktur und der Medizintechnik. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, alternative Umsetzungsformen zu prüfen. Mit dem „Finanzierungs- und Sicherheitenkonzept für ÖPP im Gesundheitswesen“ können Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft nun die Potenziale Öffentlich-Privater Partnerschaften nutzen und ihrem öffentlichen Auftrag ohne Privatisierungsdruck gerecht werden. Die als unüberwindbar geltenden Hürden für eine ÖPP im Krankenhausbereich sind jetzt bezwingbar geworden.

>>> Das Konzept herunterladen (PDF)

 

Quelle: partnerschaften-deutschland.de Autorin: Anja TannhäuserDatum: 9. April 2014

 

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